Fragen von Anbietern
- Wie kann ich meinem Angebot Bilder hinzufügen?
Nach Veröffentlichung Ihres Angebots erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail. In dieser E-Mail finden Sie Ihre Angebots- und Anbieternummer. Unter Nennung dieser Daten können Sie Bilder und weitere Ihnen zur Verfügung stehende Informationen an die Absenderadresse dieser E-Mail schicken. Wir werden diese Bilder und Informationen nach Prüfung Ihrem Angebot ggfs. hinzufügen. Zur Zeit sind maximal zwei Bilder je Angebot möglich. In den Bildern oder Informationen dürfen keine Kontaktdaten des Anbieters enthalten sein. Jedes Bild sollte nicht größer als 100KB sein.
- Wieviele Bilder darf ich mit meinen Angeboten veröffentlichen und wie groß dürfen diese sein?
Sie dürfen pro Angebot 2 Bilder veröffentlichen. Jedes Bild sollte nicht größer als 100KB sein.
- Welchen Vorteil bietet mir www.Gebraucht-Maschinen-Markt.de gegenüber anderen Verkaufsmöglichkeiten?
Die klassischen Anzeigenblätter verlangen Gebühren für das Veröffentlichen von Anzeigen, auch wenn sich kein Interessent auf Ihre Anzeige meldet. Spätestens sobald eine neue Ausgabe einer der klassischen Zeitschriften/Zeitungen erscheint, werden Ihre Anzeigen in früheren Ausgaben nicht mehr gelesen. Bei Tageszeitungen, müßten Sie daher Ihre Anzeige täglich neu veröffentlichen lassen. Bedenken Sie, wie hoch der Preis für eine vergleichbare Anzeige über einen Zeitraum von mehreren Monaten in den klassischen Anzeigenblättern, wie z.B. Ihrer Tageszeitung, wäre. Diese Anzeigen würde allerdings wahrscheinlich wegen der beschränkten Auflage herkömmlicher Anzeigenblätter von weniger Interessenten gelesen werden, als dies auf www.Gebraucht-Maschinen-Markt.de der Fall ist.
Auch die von Auktionsseiten berechneten Provisionen oder Gebühren liegen in der Regel über den unseren.
Bei uns müssen Sie erst dann eine geringe Vermittlungsprovision zahlen, wenn sich bereits Interessenten für Ihr Angebot gemeldet haben und Sie sich für einen persönlichen Kontakt zu den Interessenten entschließen. Sollten Sie Ihre Maschine innerhalb einer Frist von 6 Monaten an einen nicht von uns vermittelten Käufer, oder zu einem niedrigeren Preis, als dem der Provisionsberechnung zu Grunde gelegten Angebotspreis, verkaufen, können Sie bereits gezahlte Provisionen gegen Nachweis der Identität des Käufers und des Verkaufspreises ganz oder anteilig zurück fordern. Diese Möglichkeit bietet Ihnen kein anderer uns bekannter Anzeigenmarkt.
Ein weiterer Vorteil ist die fast unbegrenzte weltweite Erreichbarkeit Ihrer Angebote über einen von Ihnen selbst festgelegten Zeitraum.
- Wieso ist die Provision vor der Übermittlung der ersten Kontaktdaten zu überweisen, und nicht erst nach Verkauf der angebotenen Maschine?
Da es uns nicht möglich ist, zu überprüfen, ob eine angebotene Maschine verkauft wurde, und Anbieter nach der Übermittlung von Kontaktdaten evtl. für uns nicht mehr erreichbar sein könnten, sind wir auf die ehrliche Hilfe der Anbieter angewiesen. Sollte die angebotene Maschine innerhalb von 12 Monaten nach Zahlungseingang der Provision auf unserem Konto an einen nicht von uns vermittelten Käufer verkauft worden sein, oder der Verkaufspreis unter dem der Provisionsberechnung zu Grunde gelegten Angebotspreis liegen, haben Anbieter die Möglichkeit, gezahlte Provisionen, gegen Nachweis der Identität des Käufers und des Verkaufspreises, ganz oder anteilig zurück zu fordern.
- Ich habe eine angebotene Maschine verkauft. Der Käufer wurde nicht von Gebraucht-Maschinen-Markt.de vermittelt, bzw. der Verkaufspreis lag unter dem Angebotspreis. Wie kann ich bereits gezahlte Provisionen ganz oder anteilig zurück fordern?
Innerhalb von 12 Monaten nach Zahlungseingang der Provision auf unserem Konto haben Sie die Möglichkeit, gegen Nachweis der Identität des Käufers und des Verkaufspreises gezahlte Provisionen ganz oder anteilig zurück zu fordern. Senden Sie uns hierfür eine Kopie des Kaufvertrages unter Nennung Ihrer Angebots- und Anbieterdaten. Nach Ablauf dieser Frist werden weitere sich ggfs. meldende Interessenten ohne weitere Kosten an den Anbieter weitergeleitet, bis das Angebot seine Gültigkeit verliert. Eine Rückzahlung der Provision ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.
- Wie lange kann man ein Angebot stehen lassen bzw. bleibt ein Angebot stehen?
Die maximale Laufzeit beträgt üblicherweise 2 Jahre. Sollte der Anbieter während dieser Zeit eine Vermittlungsprovision an uns gezahlt haben, bleibt das Angebot üblicherweise so lange bestehen, bis der Anbieter uns informiert, daß das Angebot gelöscht werden kann.
- Fallen für den Käufer Kosten an?
Für den Käufer fallen üblicherweise außer des Kaufpreises keine Kosten an. Die Vermittlungsprovision ist vom Anbieter zu zahlen.
Fragen von Interessenten
- Vor einger Zeit hatte ich eine Anfrage wegen eines Angebotes gesendet. Bis heute habe ich jedoch keinerlei Anwort bekommen. Was ist der Grund hierfür?
Die Gründe für eine verspätete oder ausbleibende Antwort von Anbietern können sehr vielfältig sein. Leider haben wir keinen Einfluss auf die Antwortzeiten der Anbieter. Es kann z.B. vorkommen, daß ein Anbieter erkrankt oder verreist ist, und deshalb seine E-Mails nicht abrufen oder beantworten kann. Wir können Ihnen jedoch versichern, daß wir alle Anfragen und Antworten ordnungsgemäß per E-Mail weiterleiten. Den Empfang der E-Mails und die Reaktion des Empfängers können wir nicht kontrollieren.
- Wieso werden die Kontaktdaten der Anbieter nicht in den Anzeigen veröffentlicht?
Da wir dem Anbieter für die Vermittlung der Kontaktdaten eine einmalige Vermittlungsprovision pro Angebot berechnen, könnten sich bei öffentlichen Kontaktdaten Interessenten bei den Anbietern melden, von denen wir keine Kenntnis erhalten. Der Informationsaustausch zwischen Anbietern und Interessenten wird solange von uns geregelt, bis die Provision für die Vermittlung von Kontaktdaten gezahlt wurde. Bei Verkauf an einen nicht von uns vermittelten Käufer, oder bei einem niedrigerem Verkaufspreis, als dem der Provisionsberechnung zu Grunde gelegeten Angebotspreis, kann der Anbieter die Provision innerhalb von 6 Monaten nach Zahlungseingang gegen Nachweis der Identität des Käufers und des Verkaufspreises ganz oder anteilig zurück fordern.
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